Amaryllis Systems GmbH Ihr Partner für Softwareentwicklung und individuelle e-Commerce Lösungen

Kontakt

So erreichen Sie uns

Ansprechpartner für Individual-Entwicklung

Steffen Flohrer

Beratung

Telefon: +49 (6181) 50 21 30
E-Mail: kontakt@amaryllis-systems.de
Salzstraße 21
63450 Hanau
Beratungszeiten
Mo-Fr 9:00Uhr bis 17:00Uhr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Amaryllis-Systems

Delbrückstraße 10,
25541 Brunsbüttel,

Telefon: +49 (04852) 98 98 12 0

E-Mail: kontakt@amaryllis-systems.de

HRN: HRB 13416 PI

USt-ID: DE 309 855 768

 

§ 1 Allgemeines

(1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen der Firma Amaryllis-Web Solutions - nachfolgend „Dienstleister“ genannt - und dem jeweiligen Vertragspartner - nachfolgend „Auftraggeber“ - geschlossenen Verträgen, Lieferungen, Leistungen und Angebote.

  • Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese AGB ausdrücklich an. Diese AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Dienstleister hat schriftlich ihrer Geltung zugestimmt und/oder mit dem Auftraggeber individualvertragliche Regelungen
  • Abweichungen von diesen AGB und/oder Ergänzungen sowie Änderungen und Ergänzungen abgeschlossener Verträge und der auf diese anwendbaren Geschäftsbedingungen des Dienstleisters bedürfen der
  • Der Dienstleister ist berechtigt, diese AGB zu ändern. Der Dienstleister wird den Auftraggeber schriftlich über die jeweiligen Änderungen der AGB informieren. Die Änderungen treten einen Monat nach der entsprechenden Mitteilung in Kraft. Erfolgen Änderungen zuungunsten des Auftraggebers, kann dieser den jeweiligen Vertrag binnen eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung kündigen. Kündigt der Kunde nicht, wird die Änderung ihm gegenüber mit Ablauf der Monatsfrist

 

§ 2 Vertragsgegenstand

Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung.

 

§ 3 Zustandekommen des Vertrages

  • Die von dem Dienstleister unterbreiteten Angebote und darin enthaltene Beschreibungen der Dienst- und Werkleistungen sind insbesondere hinsichtlich der Preise, Menge, Lieferfrist, Liefermöglichkeiten und Nebenleistungen grundsätzlich unverbindlich. Bestellungen und Aufträge können Auftraggeber schriftlich, per E-Mail/Telefax veranlassen. Diese sind für den Auftraggeber bindend. Ein Vertrag zwischen dem Dienstleister und dem Auftraggeber kommt erst durch das Übersenden einer schriftlichen Auftragsbestätigung und/oder Lieferung der bestellten Waren durch den Dienstleister oder durch Unterzeichnung einer einzelvertraglichen Vereinbarung zustande.
  • Der Gegenstand des Vertrages bzw. die konkrete Aufgabenbezeichnung ist in der jeweiligen einzelvertraglichen Vereinbarung beschrieben. Soweit abgeschlossen gelten in nachstehender Reihenfolge die Einzellizenzbedingungen für Software, der Softwaresupportvertrag und ergänzend diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  • Der Dienstleister behält sich durch die Berücksichtigung zwingender, durch rechtliche oder technische Normen bedingte Abweichungen von den Angebotsunterlagen bzw. von der Auftragsbestätigung
  • Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E-Mail) verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an:

(4.1) In der E-Mail dürfen die gewöhnlichen Angaben nicht unterdrückt oder durch Anonymisierung umgangen werden; d. h., sie muss den Namen und die E-Mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten. Eine im Rahmen dieser Bestimmung zugegangene E-Mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend.

(4.2) Für unverschlüsselt im Internet übermittelte Daten ist eine Vertraulichkeit nicht gewährleistet.

  • Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art

 

§ 4 Vertragsdauer und Kündigung

  • Der Vertrag wird für eine individualvertraglich vereinbarte Zeit
  • Zeitlich unbegrenzte Supportverträge können jeweils vier Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.
  • Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Ein Grund zur außerordentlichen Kündigung liegt insbesondere vor, wenn

 

§ 5 Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner

  • Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den jeweiligen einzelvertraglichen
  • Der Dienstleister ist berechtigt, sich zur Erfüllung der von ihm geschuldeten Leistungen der Hilfe Dritter zu bedienen. Ferner ist der Dienstleister in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen und Teilleistungen
  • Die Vertragspartner können im Vertrag einen

Zeitplan für die Leistungserbringung und einen geplanten Endtermin für die Beendigung von Dienstleistungen vereinbaren.

  • Wird dem Dienstleister die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung eines Auftrags unmöglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu
  • Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.

 

§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen

  • Alle vom Dienstleister angegebenen Preise sind Nettopreise in Euro. Sofern der Warenversand Gegenstand eines Vertrages ist und nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten die Preise des Dienstleisters ab Werk. Kosten für Verpackung und Versand werden gesondert in Rechnung
  • Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Dienstleister berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über Basiszinssatz zu verlangen, sofern nicht der Auftraggeber einen geringeren Schaden oder der Dienstleister einen höheren Schaden
  • Bei Zahlungsverzug ist der Dienstleister berechtigt, unverzüglich jede weitere Leistung einzustellen und, im Falle eines Software-Kaufs, einer Template-Anpassung oder Themen-Erstellung die Benutzung dieses Produktes zu
  • Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen aufrechnen bzw. diese mit Forderungen von Sage verrechnen. Zurückbehaltungsrechte darf der Kunde nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt
  • Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate nach Vertragsabschluss oder später erfolgen,

 

§ 7 Eigentumsvorbehalt

  • Der Dienstleister behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache sowie das Nutzungsrecht an erstellter Software bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Einzelvertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Ist der Auftraggeber Kaufmann, so gelten die vorstehenden Vorbehalte bis zum Ausgleich sämtlicher Forderungen aus der gesamten Geschäftsbeziehung.
  • Der Auftraggeber ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Auftraggeber diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange

das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Auftraggeber den Dienstleister unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist.

  • Der Auftraggeber ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der

 

Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Auftraggeber schon jetzt an den Dienstleister in Höhe des mit diesem vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab.

Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Auftraggeber bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Dienstleisters, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt.

 

§ 8 Überlassene Unterlagen

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen, Testlizenzen, Source-Code etc., behält sich der Dienstleister Eigentums- und insbesondere Urheberrechte vor. Die entsprechenden Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, der Dienstleister erteilt dazu dem Auftraggeber ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit der Dienstleister das Angebot des Auftraggebers nicht innerhalb der unter § 3 beschriebenen Frist annimmt, sind diese Unterlagen unverzüglich zurückzusenden und eventuelle Kopien restlos zu vernichten.

 

§ 9 Quellcode

Der Quellcode verbleibt beim Dienstleister, der sich verpflichtet, diesen sicher aufzubewahren und auf Anforderung des Auftraggebers nur durch Zugriff auf den Quellcode zu behebende Störungen am bestellten Produkt zu beseitigen. Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Dienstleister den Quellcode einem vom Auftraggeber zu benennenden Notar zu übergeben, der auf Anforderung des Auftraggebers diesen an einen Dritten aushändigen darf, falls der Dienstleister mit der nur durch Zugriff auf den Quellcode möglichen Mängelbeseitigung am bestellten Produkt trotz schriftlicher Aufforderung seitens des Auftraggebers binnen einer Frist von zwei Wochen nicht erfolgreich nachkommt oder eine mögliche Mängelbeseitigung durch Stellung eines Insolvenzantrags über das Vermögen des Dienstleisters gefährdet wird.

 

§ 10 Lieferzeit

  • Der Beginn der von dem Dienstleister angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers
  • Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist der Dienstleister berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten
  • Der Dienstleister haftet im Fall des von ihm nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 Prozent des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 Prozent des
  • Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Auftraggebers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

 

§ 11 Gefahrübergang bei Versendung

  • Wird die Ware auf Wunsch des Auftraggebers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Auftraggeber, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Auftraggeber über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
  • Der Versand erfolgt, je nach individualvertraglicher Vereinbarung, per DHL oder
  • Durch Herunterladen der Datei bei Direktkauf befindet sich die Software im Gefahrübergang.

 

§ 12 Haftung

  • Der Dienstleister haftet uneingeschränkt für eigenen Vorsatz und eigene grobe Fahrlässigkeit, sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf

 

einer Pflichtverletzung beruhen, die der Dienstleister, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben.

  • Für sonstige schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Dienstleister, gleich aus welchem Rechtsgrund, dem Grunde nach. Unberührt bleibt das gesetzliche Rücktrittsrecht des
  • Der Dienstleister haftet nicht für Schäden, soweit der Auftraggeber deren Eintritt durch ihm zumutbare Maßnahmen hätte verhindern können.

 

§ 13 Lizenzen

  • Für Module, Plugins, Template-Anpassungen und -Erstellung sowie Themen-Anpassung und -Erstellung von und durch den Dienstleister gilt die Endbenutzer-

Lizenzvereinbarung (EULA) in ihrer jeweils gültigen Fassung.

  • Die Endbenutzer-Lizenzvereinbarung bleibt auch nach Vertragsende und unberührt von den Vertragsbedingungen gültig.

 

§ 14 Sonstiges

  • Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  • Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des
  • Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

 

Stand der AGB: Februar 2016