25510 Brunsbüttel
Reseller-Vertrag
Reseller-Vertrag für anerkannte Reseller von Amaryllis Systems Produkten und Dienstleistungen
Zusatz-Vertrag für Wiederverkäufer von Amaryllis Systems Software
für die Zwischenhändler von Amaryllis Systems GmbH bereitgestellte Web-Software Amaryllis-CMS sowie bereitgestellte Module (Zusatzprogramme), Plug-Ins (Hilfsprogramme) sowie Themen (Layouts).
Die vorliegende Reseller-Vereinbarung wird zwischen dem Vertriebspartner, Händler, Reseller, im Folgenden Vertragspartner genannt, und dem Unternehmen
Amaryllis Systems GmbH
Delbrückstraße 10
D-25541 Hanau
, im Folgenden Amaryllis Systems genannt, abgeschlossen.
1.Allgemeines
(1) Der vorliegende Vertrag regelt die Käufe einer oder mehrerer Software-Lizenzen von Unternehmen im Namen eines Dritten sowie den Verkauf anderer Dienstleistungen von Amaryllis Systems exklusive der Verhandlung über Individual-Software.
(2) Der Vertragspartner tritt stets in eigenem Namen auf. Eine Vertretungsbefugnis für Amaryllis Systems besteht nicht. Der Vertragspartner ist daher für sein wirtschaftliches Tätigwerden selbst verantwortlich. Insbesondere ist er in seiner Preisgestaltung frei.
(3) Von diesem Vertrag insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Vertragspartners oder Endkunden erkennt Amaryllis Systems nicht an, es sei denn, Amaryllis Systems hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(4) Amaryllis Systems gesteht dem Vertragspartner eine Gewinnbeteiligung basierend auf der Umsatzmenge (vgl. §§ 7 und 9) zu.
2.Vertragsbedingungen
(1) Ein Vertrag für Verhandlungsberechtigte kann nur unter den folgenden Bestimmungen zustande kommen:
a.Der Vertragspartner beitreibt ein Unternehmen für Webdesign, Webentwicklung oder im Bereich Marketing
b.Der Vertragspartner hat die Berechtigung des Domänen-Besitzers in dessen Namen Geschäfte mit Amaryllis Systems abzuschließen
c. Die Freischaltung als Reseller in den Portalen von Amaryllis Systems ist erfolgt
d.Es gilt die EULA für die Nutzung der Software sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Amaryllis Systems GmbH. Zusätzliche Vertragsbedingungen des Vertragspartners mit dem Endkunden dürfen nicht den Lizenz-Bestimmungen von Amaryllis Systems widersprechen. Im Falle eines Widerspruchs oder eines Zweifels in der Anwendung gelten die Vertragsbedingungen von Amaryllis Systems.
(2) Der Vertrag wird automatisch monatlich verlängert, bis er von einer Seite schriftlich gekündigt wurde.
(3) Der Vertragspartner verpflichtet sich, die AGB sowie die EULA (Endbenutzer-Vertrag) von Amaryllis Systems auch zum Bestandteil des Vertrages zwischen ihm und seinen Kunden zu machen.
3.Leistungspflichten
(1) Amaryllis Systems gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Server von 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Anlagen aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Amaryllis Systems liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) nicht zu erreichen ist. Amaryllis Systems kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern. Amaryllis Systems ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, sofern ein Reseller über einen Beobachtungszeitraum hinaus die Anlagen negativ beeinflusst, so dass es hier zu Systemausfällen kommt.
(2) Die übrigen Leistungspflichten von Amaryllis Systems ergeben sich ausschließlich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung des gewählten Produkts.
(3) Der Reseller erhält am 15. Eines jeden Monats eine Rechnung von Amaryllis Systems welche er in seinem Reseller-Account abrufen kann. In der Rechnung ist jeweils ein kalendarischer Zahlungstermin benannt. Mit Überschreitung des Zahlungstermins tritt automatisch Verzug ein, ohne dass noch eine weitere Mahnung nötig wäre.
(4) Befindet sich der Reseller im Zahlungsverzug, ist Amaryllis Systems berechtigt, nach Ablauf von 14 Tagen alle Domains des Resellers und seiner Kunden zu sperren. Amaryllis Systems wird in diesem Falle eine Informationsseite auf die jeweilig betroffenen Domains setzen, aus der sich ergibt, dass der Kunde des Resellers sich an diesen oder an die Amaryllis Systems wenden kann. Nach weiteren 10 Tagen des Verzugs ist Amaryllis Systems berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
(5) Amaryllis Systems wird in keinem Fall Kunden des Resellers übernehmen. Amaryllis Systems wird gegebenenfalls auf Anfrage bei der Weitervermittlung der Kunden des Resellers an andere Reseller behilflich sein.
4.Lizenzen und Urheberrechte
(1) Der Reseller erhält von Amaryllis Systems für die Vertragsdauer ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der Programme (Lizenz), soweit die Nutzung von Software in der Leistungsbeschreibung vorgesehen ist. Wird der Reseller von Amaryllis Systems für Mehrfachlizenzen des Programms autorisiert, so gelten die nachfolgenden Nutzungsbedingungen für jede einzelne dieser Lizenzen. Der Begriff "Programm" umfasst das Originalprogramm, alle Vervielfältigungen (Kopien) desselben sowie Teile des Programms selbst dann, wenn diese mit anderen Programmen verbunden sind. Ein Programm besteht aus maschinenlesbaren Anweisungen, audiovisuellen Inhalten und den zugehörigen Lizenzmaterialien. Im Übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Programmhersteller.
(2) Der Reseller verpflichtet sich sicherzustellen, dass jeder, der dieses Programm nutzt, diese Lizenzvereinbarung einhält. Der Reseller darf das Programm gleichzeitig nur auf einer Domäne nutzen. Eine "Nutzung" des Programms liegt vor, wenn sich das Programm im Hauptspeicher oder auf einem Speichermedium eines Computers oder Servers befindet.
(3) Die von Amaryllis Systems erhobenen Lizenzgebühren richten sich nach der Häufigkeit der Nutzung (zum Beispiel Anzahl der Benutzer, Anzahl der Domänen etc.), den Ressourcen (zum Beispiel Prozessorgröße) oder einer Kombination aus beidem. Wird der Zugriff auf ein Programm durch ein Lizenzverwaltungsprogramm gesteuert, dürfen Kopien erstellt und auf allen Maschinen gespeichert werden, die unter Kontrolle dieses Lizenzverwaltungsprogramms stehen, jedoch darf die Nutzung nicht die Gesamtzahl der zulässigen Benutzer oder Ressourcen übersteigen. Programme dürfen auf einem primären und einem weiteren Computer/Server gespeichert sein, jedoch darf das Programm nicht auf beiden Systemen gleichzeitig aktiv benutzt werden. Diese zeitweise Nutzung auf beiden Systemen betrifft beispielsweise Server-Umzüge.
(4) Der Reseller darf Datensicherung nach den Regeln der Technik betreiben und hierfür die notwendigen Sicherungskopien der Programme erstellen. Sofern das Handbuch auf Datenträger in elektronischem Format vorliegt, darf es auf Papier ausgedruckt werden. Der Reseller darf Urheberrechtsvermerke von Amaryllis Systems nicht verändern oder entfernen. Der Reseller ist nicht berechtigt, das Programm in anderer Weise als hierin beschrieben zu nutzen, zu kopieren, zu bearbeiten, zu übertragen, in eine andere Ausdrucksform umzuwandeln (Reverse-Assemble-Reverse-Compile) oder in anderer Weise zu übersetzen, sofern eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche Regelungen unabdingbar vorgesehen ist. Der Reseller ist nicht berechtigt, das Programm zu vermieten, zu verleasen oder Unterlizenzen zu vergeben.
(5) Soweit ein zeitlich beschränktes Nutzungsrecht des Resellers für die Programme oder Werbematerialien abläuft oder das Nutzungsrecht aufgrund Kündigung endet, hat der Reseller alle Datenträger mit Programmen, die er von Amaryllis Systems erhalten hat, eventuellen Kopien sowie alle schriftlichen Dokumentationen und Werbehilfen an Amaryllis Systems zurück zu geben. Der Kunde löscht alle gespeicherten Programme, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist, von seinen Computersystemen. Die übrigen vertraglichen Nebenpflichten des Resellers gegenüber Amaryllis Systems bestehen über eine eventuelle Kündigung oder eine Beendigung des Vertrages fort.
(6) Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die in Ziffer 4.1 bis 4.5 geregelten Pflichten sowie bei einem Verstoß des Resellers oder seiner Kunden gegen die EULA verspricht der Vertragspartner Amaryllis Systems eine Vertragsstrafe in Höhe von EURO 2.500,00. Im Falle eines höheren Schadens kann Amaryllis Systems den vollen Ersatz des entstandenen Schadens beanspruchen.
5.Preise
(1) Die Preise ergeben sich aus den jeweils gültigen Preislisten.
(2) Amaryllis Systems ist berechtigt, die Preise jederzeit anzupassen. Die Anpassung wird nur dann ausgeführt, wenn die Kostensituation es erfordert aber auf keinen Fall mehr als 10% Aufschlag des gebuchten Paketpreises ausmacht. Preisanpassungen an Paketen bedeuten nicht gleich eine rückwirkende Anpassung der bestehenden Kunden. Die Änderung wird sechs Wochen nach Zugang der entsprechenden Änderungsmitteilung beim Reseller wirksam. Die Preise sind Festpreise. Soweit nicht die Hauptleistungspflicht. d.h. die Pflicht zur Zahlung des nutzungsunabhängigen Grundententgelts betroffen ist, bestimmt Amaryllis Systems die Entgelte durch die jeweils aktuellen Tarife nach billigem Ermessen.
6.Beschränkungen für den Wiederverkauf
(1) Sie verstehen und bestätigen, dass nur Vertragspartner, die speziell von Amaryllis Systems autorisiert wurden, Amaryllis Systems Produkte und Dienstleistungen vertreiben, verkaufen und wiederverkaufen dürfen.
(2) Sie erklären sich damit einverstanden, dass Sie Amaryllis Systems Produkte oder Dienstleistungen nicht an einen Käufer vertreiben, verkaufen oder wiederverkaufen, von dem Sie wissen, dass er beabsichtigt, Amaryllis Systems Produkte oder Dienstleistungen wiederzuverkaufen, es sei denn, der Käufer ist ein autorisierter Vertragspartner von Amaryllis Systems Produkten und Dienstleistungen. Wenn Sie nicht sicher sind, ob es sich bei dem Käufer um einen autorisieren Vertragspartner von Amaryllis Systems Produkten handelt, sind Sie einverstanden, Amaryllis Systems Produkte und Dienstleistungen erst, nachdem Sie von Amaryllis Systems die vorherige schriftliche Genehmigung für den Vertrieb oder Verkauf eingeholt haben, an eine derartige juristische oder natürliche Person zu vertreiben oder zu verkaufen.
(3) Des Weiteren versichern und garantieren Sie als Vertragspartner von Amaryllis Systems Produkten, dass Sie wissentlich keine
a.gefälschten, illegalen oder betrügerischen Produkte, von denen behauptet wird, dass es sich um Original-Amaryllis Systems-Produkte handelt;
b.Amaryllis Systems-Produkte, die ursprünglich für den Vertrieb oder Verkauf in einer geografischen Region außerhalb der Region vorgesehen waren, für die Sie von Amaryllis Systems die Rechte für den Vertrieb, Handel oder Wiederverkauf erhalten haben oder
c. Amaryllis Systems-Produkte, die ursprünglich nicht als kommerzielle Vollversion vorgesehen waren, wie z. B. Schulversion, Testversion, Upgrade, OEM-Version oder Versionen, die im Rahmen von Werbekampagnen angeboten wurden, vertreiben oder verkaufen.
Sollten Sie eine der in diesem Absatz genannten Verpflichtungen nicht einhalten, hat Amaryllis Systems das Recht, diese Vereinbarung fristlos zu kündigen und eventuelle Schadensansprüche geltend zu machen.
7.Gewinnausschüttungen
(1) Eine Gewinnausschüttung erfolgt zum letzten Tag eines jeden Monats für alle erwirtschafteten Gewinne des Vertragspartners.
(2) Ein Verkauf wird erst dann als Gewinn (erwirtschaftet) gerechnet, wenn die Rechnung im System als „bezahlt“ markiert ist.
(3) Der Vertragspartner ist der Rechnungsempfänger und muss die Rechnungen mit seinem Kunden selbst begleichen. Amaryllis Systems nimmt hier den Vertragspartner als Verhandlungsberechtigt und Zahlungspflichtig.
(4) Die Ausschüttung muss binnen 5 Werktagen gemäß der Gewinnausschüttung-Tabelle (vgl. §9) auf das Konto des Vertragspartners erfolgen.
8.Zahlungsverpflichtungen
(1)
Der
Vertragspartner verpflichtet sich, offene Rechnungen binnen 7 Tagen auf das
Konto von Amaryllis Systems GmbH zu zahlen. Die Kontoverbindung ist
Bank-Name: Commerzbank
IBAN:
BIC:
(2) Nicht geleistete Zahlungen können zur sofortigen Sperrung des Systems sowie aller Module, Plug-Ins führen.
9.Gewinnausschüttung-Tabelle
(1) Die Gewinn-Ausschüttung berechnet sich basierend auf allen durch den Vertragspartner erwirtschafteten Gewinne für den Monat.
(2)
Ausschüttungen
Ausschüttung (in Prozent) |
Verkaufswert von (in € ) |
Verkaufswert bis (in € ) |
2 |
20,00 |
150,00 |
5 |
150,01 |
900,00 |
10 |
900,01 |
5000,00 |
15 |
5000,01 |
|
10.Gewährleistung
(1) Amaryllis Systems
11.Haftungsbeschränkung
(1) Für Schäden haftet Amaryllis Systems nur dann, wenn Amaryllis Systems oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Amaryllis Systems oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung von Amaryllis Systems auf den Schaden beschränkt, der für Amaryllis Systems bei Vertragsschluss vernünftigerweise voraussehbar war.
(2) Die Haftung von Amaryllis Systems wegen zugesicherter Eigenschaften, bei Personenschäden sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.
(3) Der Reseller ist alleinverantwortlich für sein Handeln und haftet seinen Kunden gegenüber ausschließlich. Insbesondere Ansprüche seiner Kunden wegen vertragswidrigem Gebrauch der Software durch den Reseller, richten sich ausschließlich gegen den Reseller.
12.Kündigung
(1) Dieser Vertrag kann mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen ab Zugang der Kündigung bei der jeweils anderen Partei beidseitig ordentlich gekündigt werden.
(2) Amaryllis Systems stehen Zurückbehaltungsrechte bezüglich der vom Reseller eingebrachter Gegenstände (insbesondere Server und Ausstattung) und der Domains des Kunden zu, falls noch Forderungen aus der Geschäftsbeziehung offen sind.
13.Schlussbestimmungen
(1) Jegliche Änderungen, Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung des Vertrages bedürfen der Schriftform, auch die Abänderung oder Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Dies gilt nicht wenn und soweit Amaryllis Systems Leistungen anbietet, für die Besondere Geschäftsbedingungen existieren.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich - rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Sitz der Gesellschaft Amaryllis Systems. Amaryllis Systems ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an einem zulässigen Gerichtsstand seiner Wahl zu verklagen. Für aus dieser Geschäftsbeziehung folgenden Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG).
(3) Amaryllis Systems kann als Internetdienstleister bei rechtlichen Fragestellungen des Resellers keine Rechtsberatung bieten. Auf Wunsch wird Amaryllis Systems aber gerne eine qualifizierte Kanzlei empfehlen, die sich mit den spezifischen rechtlichen Problemen auskennt.
(4) Sollten Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.